Leckageerkennung L15

mit DlBt-Zulassung

Leckageerkennung L15

DIBt-Zulassung Nr. Z-59.26-489

Für nicht einsehbar verbaute Lagerbehälter (Rund- oder Rechteckbehälter, Güllekanäle bei Stallanlagen) wird in der Regel eine Leckageerkennung vorgeschrieben. Unser Systemaufbau dient dazu, Undichtigkeiten am Bauwerk zu erkennen und somit Verunreinigungen von Boden und Gewässern zu verhindern.

Im November 2020 erteilte uns das DIBt die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung / allgemeine Bauartgenehmigung zu unserem Leckageerkennungssystem L15 für die Verwendung in JGS- und Biogasanlagen.

Wir liefern Ihnen alles, was Sie für ein sicheres Leckageerkennungssystem brauchen:

  • Schutzvlies
  • Leckagefolien in der geforderten Stärke
  • Drainagevliese / Drainagematte
  • Befestigungsmaterial und Zubehör