Bis zu 40 % Förderung sichern
jetzt gasdichte Abdeckungen wirtschaftlich umsetzen
Die FNR unterstützt gezielt Maßnahmen zur Reduzierung von Methan- und Ammoniakemissionen in der Landwirtschaft.
Besonders interessant: Gasdichte Abdeckungen von Gärrestlagern sind förderfähig – mit bis zu 40 % Zuschuss.
Nutzen Sie die Chance – Investieren Sie in Ihre Biogasanlage, senken Sie Emissionen nachhaltig und profitieren Sie von attraktiven staatlichen Zuschüssen.
Mehr Informationen zur Richtlinie hier
Das wird konkret gefördert?
Gefördert werden Investitionen in:
- Gasdichte Abdeckungen von Gärrestlagern
- Umrüstung bestehender Biogasanlagen
- Spezifische Anlagenteile für Biogas-Neuanlagen
- Emissionsmindernde Maßnahmen
- Investitionsbegleitende Maßnahmen
- Sachkundige Projektbegleitung
Wer kann profitieren?
- Landwirtschaftliche Betriebe
- Gewerbliche Betreiber von Biogasanlagen
- Kommunale Unternehmen (als eigenständige Betriebe)
Wichtig: Fristen beachten
- Bauliche Maßnahmen: Antragstellung bis 31.12.2028
- Weitere Maßnahmen: Antragstellung bis 30.06.2029
Jetzt handeln und Fördermöglichkeiten prüfen - Der Einstieg ist zeitlich begrenzt - eine frühzeitige Planung lohnt sich!
Gerne informieren wir Sie über unsere Lösungen für gasdichte Abdeckungen und unterstützen Sie von der technischen Auslegung bis zur Umsetzung.
Für Fragen zur Förderfähigkeit, Antragstellung und den geltenden Förderbedingungen wenden Sie sich bitte an Ihren Energieberater oder einen entsprechend qualifizierten Förderberater.
Sprechen Sie uns einfach an – wir beraten Sie gerne zu Ihrem Projekt.